Jetzt auch in Hamburg!

Während Prick- oder Epikutantestallergene mit der Kostenpauschale abgegolten werden, sind Provokationstestallergene von keiner vergleichbaren Regelung abgedeckt. Der AeDA hat jedoch in den meisten KV-Regionen die Aufnahme von Testallergenen für die nasale Provokationstestung in die Sprechstundenbedarfsverordnungen erreicht. Dies ist jetzt auch in Hamburg gelungen.

In 14 von 17 KV-Regionen (KV, kassenärztliche Vereinigung) sind Provokationstestallergene inzwischen in die jeweilige Sprechstundenbedarfsverordnung aufgenommen - dies hat der Ärzteverband Deutscher Allergologen (AeDA) für die Allergologinnen und Allergologen erreichen können (vgl. Allergo Journal 3/2023, S. 72-73). Die drei KV-Regionen ohne diese Regelung waren Berlin, Bremen und Hamburg.

Nach mehrmonatigen Verhandlungen mit den Kostenträgern hat nun die KV Hamburg (KVH) unter Beteiligung des Deutschen Berufsverbands der HNO-Ärzte eine neue Sprechstundenbedarfsverordnung mit den Krankenkassen verhandelt. Diese ist seit 1. April 2025 gültig.

Für HNO-Ärztinnen und -Ärzte in Hamburg konnten dabei wichtige Erfolge erzielt werden: So sind Diagnostikallergene für die nasale Provokation zukünftig über den Sprechstundenbedarf zu beziehen. Darüber hinaus sind Nasentamponaden - auch resorbierbar - im Sprechstundenbedarf verordnungsfähig.

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© KV Hamburg

Die KV Hamburg hat eine neue Sprechstundenbedarfsverordnung verhandelt.

Hinsichtlich der Rhinologika lautet die neue Regelung, dass zur Anwendung in der Rhinoskopie und Nasenendoskopie und zur Sofort- beziehungsweise Akutbehandlung folgende Arzneimittel über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können: Naphazolin, Xylometazolin, Oxymetazolin, Adrenalin, Kortison, antibiotikahaltige Präparate ohne weitere Bestandteile und Dexpanthenol.Daher können jetzt zum Beispiel Augen- und Nasensalben mit Dexpanthenol - beispielsweise nach Nasenblutung in der Praxis - verwendet werden.

Die gesamte neue Sprechstundenbedarfsverordnung für Hamburg finden Sie online auf der Website der KVH (www.kvh.de) unter https://go.sn.pub/kvh.

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